Mittelreidenbacher Jugendraum  
 
  Jugendvorstand 12.05.2025 22:13 (UTC)
   
 

Der Jugendvorstand Besteht aus Arne Schäfer,Pascal Becker,Markus Winckers,Larrisa bischof und Svenja Engel

Wir begrüßen nun das 6 Mitglied in unserer Runde die von uns allen geliebte Elisa"Elvis"Mach.

Unser Jugendpfleger der VG Herrstein Herr Tom Sessa möchten wir herzlichst Grüßen

Unsere Hausordnung:

Hausordnung

Zutritt zum Jugendraum haben Personen im Alter von 12-18 Jahren. Ausnahmegenehmigungen können nach gemeinsamer Absprache mit den Jugendvertretern und den erwachsenen Betreuern erteilt werden.

Der Jugendraum ist Montags und Mittwochs von 16.30 Uhr bis 20.30 Uhr und Freitag und Samstag von 17.00 Uhr bis 1.00 Uhr geöffnet. (Änderungen vorbehalten)

Das Inventars ist sachgerecht zu behandeln. Sachbeschädigungen an Geräten im Jugendraum und am Gebäude sind umgehend der Aufsichtsperson des Jugendraumes mitzuteilen. (Jugendvertreter/erwachsener Betreuer)

Das Jugendschutzgesetz ist einzuhalten.

Der Verkauf und Verzehr von alkoholischen Getränken im Jugendraum ist untersagt.

Das Rauchen ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht erlaubt.

Der Gebrauch, das Mitbringen und der Verkauf von illegalen Drogen wird streng sanktioniert.

Die Besucher des Jugendraumes haben den Anweisungen der entsprechenden Aufsichtspersonen bezüglich der Einhaltung der Hausordnung Folge zu leisten.

(verantwortliche Jugendliche, erwachsene Betreuer)

Verstöße einzelner Personen gegen die Hausordnung können mit Haus- und Geländeverbot (Schulhof) sanktioniert werden.

Ein dauerhaftes Haus- und Geländeverbot (Schulhof) wird mit Absprache der erwachsenen Betreuer des Jugendraumes erteilt.

Sex alleine oder zu mehreren ist verboten!!!!!!!

Lärmbelästigung: Die Besucher des Jugendraumes haben sich sowohl im Jugendraum als auch auf dem umliegenden Gelände (Schulhof) so zu verhalten, dass die Nachbarschaft nicht durch Lärm gestört wird.

Der Jugendraum ist inklusive der sanitären Einrichtungen besenrein zu halten und Müll zu entsorgen.

Abfälle sind ordnungsgemäß zu trennen. Die Gemeinde entsorgt den Restmüll.

Beim Verlassen des Jugendraumes sind alle Fenster zu schließen und die Heizkörper auszudrehen.

Das Hausrecht für den Jugendraum verbleibt bei der Ortsgemeinde und den jugendlichen/erwachsenen Betreuern beim Öffnen des Raumes. Den Anordnungen des Vertreters der Ortsgemeinde ist Folge zu leisten.

Die erwachsenen Betreuer behalten sich vor, bei wiederholten Verstößen seitens der Jugendtruppe gegen die Hausordnung, die Öffnungszeiten des Jugendraumes zu reduzieren bzw. den Jugendraum für einen bestimmten Zeitraum zu schließen. Wobei diese Hausordnung mittlerweile überholt wurde.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Jugendraum... unendliche Weiten, keinem Uneingeweihten ist bekannt was dort passiert [!]
 
Für Sachspenden, wie Sofas, TV´s etc., wendet euch bitte an [366-817-462].
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